Schneller Versand
Versandkostenfrei ab 50 €
Über 1 Million zufriedene Kunden

Merkwürdige Vorgänge rund um die Nikotinsteuer - eine Recherche

Wie die Nachfrage nach einem Lobbykontakt ein noch viel grundsätzlicheres Problem offenbart

Anfang Februar berichteten mehrere Medien, dass das Bundesfinanzministerium im Rahmen eines Tabaksteuermodernisierungsgesetzes die Einführung einer drakonischen Steuer auf nikotinhaltige Liquids plant.

Es soll an dieser Stelle jedoch nicht um die Unsinnigkeiten der Steuerpläne als solches gehen, sondern um die Abläufe rund um das Gesetzesvorhaben.

Unmittelbar vor der Verkündung hatte die Bundesregierung die Planung eines solchen Vorhabens gegenüber dem Parlament noch mehrfach verneint:

Frage (Die Linke): Plant die Bundesregierung eine Erhöhung der Tabaksteuern, und wenn ja, inwiefern?

Antwort der Bundesregierung: Eine Initiative der Bundesregierung zur Erhöhung der Tabaksteuer liegt nicht vor.

Drucksache 19/26014,  Antwort auf kleine Anfrage, Tabakindustrie und Tabakkontrolle, 20.01.2021

 

Frage (Bündnis 90/Die Grünen): Plant die Bundesregierung, die Tabaksteuer zu erhöhen, wie es der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz im Mai 2019 angekündigt hatte?

Antwort der Bundesregierung: Eine Initiative der Bundesregierung zur Änderung des Tabaksteuergesetzes liegt nicht vor.

Drucksache 19/16325, Antwort auf kleine Anfrage, Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie 2011/64/EU, 06.01.2021


Der uns vorliegende Referentenentwurf ist jedoch bereits auf den Oktober 2020 datiert.

Uns vorliegender Referentenentwurf, datiert auf Oktober 2020.


Die Antworten der Bundesregierung an das Parlament entsprechen somit offensichtlich nicht der Wahrheit. So zeigte sich auch Niema Movassat, drogenpolitischer Sprecher der Linksfraktion, einigermaßen irritiert:


Niema Movassat, Twitter, 08.02.21


Über die Gründe, warum die Regierung dem Parlament gegenüber wissentlich die Unwahrheit behauptet, kann man nur spekulieren. Möglicherweise war der Beweggrund lediglich der Anspruch, selbst Verkünder der Botschaft zu sein und den Zeitpunkt der Verkündung selbst zu bestimmen.

Möglicherweise waren auch andere Beweggründe auschlaggebend. Wer mit Unwahrheiten um sich wirft, der hat oftmals etwas zu verbergen. Deshalb haben wir uns den Vorgang, insbesondere die Lobbykontakte der Bundesregierung, nochmal etwas genauer angesehen.

So listet die Bundesegierung in der Antwort auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion die Lobbykontakte der Bundesregierung im Bezug auf Tabakpolitik auf – getrennt nach Vertretern der Tabakindustrie und Vertretern der Zivilgesellschaft.

Drucksache 19/26014, Auflistung der Treffen von Bundesregierung und Vertretern der Tabakindustrie Drucksache 19/26014, Auflistung der Treffen von Bundesregierung und Vertretern der Zivilgesellschaft

Ein unbekannter Lobbyist

Die Antworten des Ministeriums sind leider unvollständig. So taucht in der Antwort auf eine andere kleine Anfrage, bei der es nicht um Tabakpolitik im Speziellen, sondern um Lobbykontakte ehemaliger Beschäftigter der Leitungsebenen der Bundesministerien im Allgemeinen geht, ein weiterer Lobbykontakt auf, der in der vorgehend erwähnten Auflistung fehlt.

Drucksache 19/23050, Möglicher Drehtüreffekt - Wechsel aus Bundesministerien in die Wirtschaft und anschließende Kontakte, 01.10.2020


Uwe Beckmeyer war bis April 2018 parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Wirtschaft. Berührungspunkte zu Tabakpolitik sind öffentlich nicht auffindbar.

Laut zweier SPIEGEL-Artikel ist Beckmeyer seit seinem Ausscheiden als "Unternehmensberater" tätig.
Wenn Ex-Politiker Ihre Adressbücher versilbern, Der SPIEGEL, 03.01.20
Lobbyarbeit, Ex-Regierungspolitiker könnten gegen Lobby-Auflagen verstoßen haben, Der SPIEGEL, 03.01.20

Der Kontakt im Finanzministerium, Staatssekretär Rolf Bösinger, ist ein langjähriger Vertrauter von Finanzminister Olaf Scholz.

Über den Grund, warum der Lobbykontakt in der Auflistung der Lobbykontakte bezüglich Tabakpolitik fehlt, kann man leider nur spekulieren. Während in der Auflistung zur Tabakpolitik die vertretenen Organisationen genannt werden, fehlen diese leider in der Auflistung der Lobbykontakte der ehemaligen Staatssekretäre. Die Organisation, in deren Auftrag Herr Beckmeyer beim Bundesfinanzministerium vorstellig wurde, ist somit leider nicht ersichtlich.

Wer ist der Auftraggeber?

Um zumindest in Erfahrung zu bringen, in wessen Auftrag Herr Beckmeyer lobbyierte, haben wir beim Bundesfinanzministerium im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes die Übermittlung sämtlicher Aufzeichnungen zu dem Treffen angefragt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

sämtliche Aufzeichnungen, die im Zusammenhang mit dem Treffen zwischen St Rolf Bösinger und Uwe Beckmeyer am 4.8.2020 stehen. Z.b. Korrespondenzen, Vorlagen, Planungs- oder Vorbereitungsdokumente, Vermerke, Notizen.

Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz, 01.03.2021


Am 29.03. hat uns das Bundesfinanzministerium per Brief geantwortet:

Die von Ihnen begehrten amtlichen Informationen sind im Bundesministerium der Finanzen (BMF) nicht vorhanden. Ihr Antrag war dementsprechend abzulehnen.

Antwort des Bundesfinanzministeriums auf unsere Anfrage, 29.03.21


Die Antwort des Ministeriums ist aus zwei Gründen erstaunlich - und nur einer hat etwas mit der Nikotinsteuer zu tun.

Der chronische Hang zur Unwahrheit

Mit der Auflistung des Treffens zwischen Uwe Beckmeyer und Rolf Bösinger in der Drucksache 19/23050 (s. oben) ist es absolut unzweifelhaft, dass die Anfrage betreffende Unterlagen vorliegen müssen. Die Antwort, die begehrten Informationen lägen nicht vor, entspricht somit offensichtlich nicht der Wahrheit, ein offenbar gerne eingesetzes Stilmittel im BMF.

Wie einem SPIEGEL-Bericht zu entnehmen ist, hat diese Vorgehensweise offenbar Methode:

Noch schlimmer sei es, wenn die Anträge politische Brisanz besäßen. Kein Minister will Ärger bekommen, weil sein Ressort heikle Unterlagen herausgibt. Siebt die Hausleitung also Dokumente aus, bevor sie an die Antragsteller gehen?

Der Beamte nickt: »Selbstverständlich. Das wurde so gemacht. Es gab immer einen Giftschrank im Ministerium, aber der ist mit dem IFG größer geworden.« Manche Kollegen gingen noch weiter: Sie würden brisante Vorgänge gar nicht mehr verakten – aus Furcht vor dem IFG.

Die Geheimräte - Der SPIEGEL, 27.04.2018

Der Wächter über den Giftschrank

Der zweite Grund, über die Antwort überrascht zu sein, hat nichts mit der Nikotinsteuer zu tun, sondern zeigt ein viel grundsätzlicheres Problem auf.

Der Referent, der die Antwort unterschrieben hat, letzten Endes der Bewacher oben erwähnten Giftschranks, gibt auf seinem LinkedIn-Profil folgende Vita an:

LinkedIn-Profil des Referenten, aus Datenschutzgründen geschwärzt


Der Referent war laut seinem Profil unmittelbar vor seiner aktuellen Tätigkeit für die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer tätig.

Freshfields Bruckhaus Deringer?

Freshfields ist nicht nur irgendeine Wirtschaftskanzlei, sie ist die umsatzstärkste Kanzlei Deutschlands. Zu den Kunden gehören viele große, namhafte Unternehmen. Auch die deutsche Regierung und Ministerien wurden von Freshfields beraten, so stammt z.B. auch der Entwurf zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz (Bankenrettung) von 2008 aus der Feder von Freshfields. Das ist insofern bemerkenswert, da auch viele Banken zu den Kunden von Freshfields gehören, die von ebenjenem Gesetz ja direkt betroffen sind.

Cum-Ex

Auch die Rolle von Freshfields im Zusammenhang mit dem größten Steuerskandal der deutschen Geschichte, Cum-Ex, wird möglicherweise nie wirklich vollständig aufgeklärt werden. Das Verfahren gegen die Kanzlei selbst wurde gegen die Zahlung von 10 Millionen Euro eingestellt, weitere Verfahren gegen einzelne Beteiligte sind weiter anhängig.

Auch die Rolle des aktuellen Finanzministers, zum Zeitpunkt des Cum-Ex-Skandals Erster Bürgermeister von Hamburg, ist noch nicht abschließend geklärt, die Anhörungen vor der Hamburgischen Bürgerschaft stehen noch aus.

Zumindest aber schloss selbst der SPD-Kanzlerkandidat eine weitere Zusammenarbeit mit Freshfields praktisch aus:

Frage Stefan Liebich (Die Linke):
Herr Scholz, ich habe eine Frage zum Cum/Ex-Komplex, die aber in die Zukunft gerichtet ist. Was haben eigentlich die Unternehmen zu befürchten, die in diese Machenschaften involviert waren?

Gibt es beispielsweise Überlegungen in Ihrem Haus, dass Unternehmen wie Freshfields oder andere künftig von Vergaben ausgeschlossen werden?

Antwort Olaf Scholz, Bundesminister der Finanzen:
Also, zunächst einmal ist es so, dass wir auf viele Weise dafür Sorge tragen wollen, dass diejenigen, die daran verdient haben, das auch wieder herausgeben müssen. Wir haben ja nicht nur über Verjährungsregelungen gesprochen und entschieden und werden das noch weiter vertiefen – da haben wir die nächste Reform bereits vor –, sondern wir haben auch gleichzeitig die Situation, dass gewissermaßen diejenigen, die selbst möglicherweise oder nachweisbar nichts gemacht haben, aber profitiert haben, das auch herausgeben müssen. Das ist jetzt auch mit der Entscheidung des Landgerichts Köln verbunden.

Darüber hinaus müssen wir natürlich, insbesondere wenn wir genügend wissen, Konsequenzen ziehen für das, was wir dann tun, wenn wir mit anderen Unternehmen zusammenarbeiten. Ich für mich habe jedenfalls in Bezug auf die von Ihnen genannte Anwaltskanzlei gesagt: Ich kann mir nicht vorstellen, dass da neue Aufträge erteilt werden.

Plenarprotokoll 19/172, 09.09.20


Der Kanzlei vorerst keine Aufträge mehr zu erteilen, ist ein durchaus lobenswerter Vorsatz. Einem ehemaligen Mitarbeiter ebenjener Kanzlei gleichzeitig die Verantwortung über die Beantwortung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu geben, wirkt vor diesem Hintergrund jedoch sehr eigentümlich. Eine Panne? Oder Absicht?

Fazit

Zwei Monate vor Erstellung des Referentenentwurfs des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes wird ein ehemaliger Staatssekretär beim Finanzministerium vorstellig. Der Auftraggeber des Lobbyisten ist unbekannt, das BMF bestreitet das Vorliegen von Unterlagen über das Treffen, obwohl diese offensichtlich vorliegen müssen. 

Auch das Parlament wurde wiederholt vom Bundesfinanzministerium belogen.

Die Ablehung unserer Anfrage wird unterschrieben von einem Referenten mit einer Vita, die man an dieser Stelle nicht erwarten würde.
 
Der gesamte Vorgang hinterlässt einen sehr merkwürdigen Eindruck ­­– und das weit über die irrsinnige Nikotinsteuer hinaus.
Er führt eindrücklich vor Augen, weshalb wir ein Lobbyregister benötigen ­­– inklusive legislativem Fußabdruck. 

Gegen den Ablehnungsbescheid unserer Anfrage haben wir Widerspruch eingelegt.
 
UPDATE 07.06.21:
Das BMF hat das Problem mit dem Ex-Freshfields-Referenten gelöst:
Der Referent hat seine Social-Media-Profile gelöscht, somit ist der Lebenslauf nicht mehr öffentlich auffindbar.